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Aufstellung im Schweinsgalopp

Der Bundeshaushalt 2025 soll Ende September, der Etat 2026 dann Ende November beschlossen werden. Die Entwicklung des Agraretats ist völlig offen. Der…

Sowohl den Haushaltspolitikern im Bundestag und ihren Mitarbeitern als auch den zuständigen Ministerialbeamten in den Ressorts stehen intensive Monate bevor. Bis Ende des Jahres sollen gleich zwei Bundeshaushalte beschlossen werden Der infolge des Regierungswechsels längst überfällige für 2025 und im Anschluss der Haushalt für das nächste Jahr. Nachdem die Bundesministerien bis zum 23. Mai ihre Wünsche für die einzelnen Haushaltstitel melden mussten, geht es in den kommenden Wochen ans Eingemachte. Da erfahrungsgemäß die finanziellen Vorstellungen der Ressorts die des Finanzministeriums übersteigen, werden schwierige Verhandlungen erwartet. Bereits am 25. Juni will das Kabinett den Haushaltsentwurf für 2025 verabschieden. Fünf Wochen später, am 30. Juli, soll der Etatentwurf für 2026 folgen.

Wie die Aufstellung für den Agrarhaushalt ausgeht, ist Stand heute völlig offen. Im ersten Entwurf der alten Bundesregierung waren für 2025 im Einzelplan 10 Ausgaben in Höhe von rund 6,86 Mrd. Euro veranschlagt. Das entsprach in etwa der Summe von 2024, die bei 6,93 Mrd. Euro liegt. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, 1,5 Mrd. Euro für die Weiterentwicklung der Tierhaltung bereitzustellen. Diese Summe steht aber ebenso wie alle anderen Ausgabenwünsche der Koalitionäre unter Finanzierungsvorbehalt. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur sollen für dieses Jahr insgesamt 12 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Dem Vernehmen nach übersteigen die Begehrlichten der Ressorts diese Summe erheblich. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, dass die Vergabemodalitäten restriktiv gefasst werden sollen.

Die zwischen den Koalitionsparteien fest verabredete Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung schlägt mit etwa einer halben Milliarde Euro zu Buche. Die Finanzierung erfolgt nicht über den Landwirtschaftsetat, sondern den Einzelplan 60, "Allgemeine Finanzverwaltung".

Enger Zeitplan

Die erste Lesung des Haushaltsgesetzes 2025 soll in der letzten Woche vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen, also in der Zeit vom 8. bis 11. Juli. Ebenfalls noch vor der Sommerpause ist der erste Durchgang im Bundesrat geplant. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 4. September eingetaktet. Die Haushaltswoche mit der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes ist für Mitte September vorgesehen. Endgültig beschlossen wird der Bundeshaushalt aller Voraussicht nach am 26. September, wenn der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Die vorläufige Haushaltsführung wird damit kaum vor Anfang Oktober enden.

Der Regierungsentwurf für den 26er Haushalt wird nach dem vorliegenden Zeitplan in der Woche vom 23. bis 26. September erstmals im Plenum des Bundestages beraten. Auch der Bundesrat wird dann seine Stellungnahme abgeben. Die Bereinigungssitzung findet wohl wie gewohnt Mitte November statt. Ende November soll der Bundestag den Haushalt in zweiter und dritter Lesung beschließen. Vorausgesetzt der Bundesrat stimmt am 19. Dezember zu, kann der Haushalt 2026 pünktlich mit Beginn des neuen Jahres in Kraft treten. AgE